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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08 (https://dejure.org/2008,19190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 (https://dejure.org/2008,19190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 (https://dejure.org/2008,19190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4
    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO : Verwaltungsakt; Bekanntgabe; Darlegung; Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde nach § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für die Zulässigkeit der gegen diesen gerichteten Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 747
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08
    Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung die Gründe darlegen, "aus denen die angefochtene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist." Diesen Anforderungen ist nicht Genüge getan, wenn nur aufgezeigt wird, dass die Erwägungen, auf die das Verwaltungsgericht seinen Spruch gestützt hat, unzutreffend sind; durch die Beschwerdebegründung muss vielmehr das Entscheidungsergebnis in Frage gestellt werden (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 -, Juris; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 146 RdNr. 13c. m. w. Nachw.).

    Lehnt das erstinstanzliche Gericht den Antrag als unzulässig ab, muss die Beschwerdebegründung sowohl die Zulässigkeit wie die Begründetheit des Antrags darlegen (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2006, a. a. O.; Redeker/von Oertzen, a. a. O., m. w. Nachw.).

    Das Auseinandersetzungserfordernis tritt indes bereits nach dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich neben das Gebot, die Gründe aufzuzeigen, derentwegen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist; dieser Teil der einen Beschwerdeführer treffenden Darlegungslast wird durch eine partiell fehlende Möglichkeit der "Auseinandersetzung" nicht gegenstandslos (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2006, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.1996 - A 2 S 397/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08
    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08
    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung ergeben (OVG LSA, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris, Rdnr. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rdnr. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 146 Rdnr. 22).

    Das Auseinandersetzungserfordernis tritt indes bereits nach dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich neben das Gebot, die Gründe aufzuzeigen, derentwegen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist; dieser Teil der einen Beschwerdeführer treffenden Darlegungslast wird durch eine partiell fehlende Möglichkeit der "Auseinandersetzung" nicht gegenstandslos (OVG LSA, Beschl v. 27. Mai 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 8 August 2006, a. a. O.) Das ergibt sich auch aus der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO.

    Dies zwingt je nach Sachlage zu einer Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens, die in diesem Zusammenhang dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. OVG LSA, Beschl v. 27. Mai 2008, a.a.O.; Redeker/v. Oertzen, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14

    Erforderlichkeit der Darlegung eines Anordnungsgrundes nach § 146 Abs. 4 S. 3

    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung ergeben (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris Rdnr. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rdnr. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 146 Rdnr. 22).

    Das Auseinandersetzungserfordernis tritt indes bereits nach dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich neben das Gebot, die Gründe aufzuzeigen, derentwegen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist; dieser Teil der einen Beschwerdeführer treffenden Darlegungslast wird durch eine partiell fehlende Möglichkeit der "Auseinandersetzung" nicht gegenstandslos (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 8 August 2006, a.a.O.) Das ergibt sich auch aus der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO.

    Dies zwingt je nach Sachlage zu einer Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens, die in diesem Zusammenhang dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. OVG Sachs-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008, a.a.O.; Redeker/v. Oertzen, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2014 - 9 S 2073/14

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Arztes gegen die Anordnung seiner fachärztlichen

    Mit Blick auf die in der Beschwerdebegründung vom 29.10.2014 erfolgte Bezugnahme ist - nachdem das Verwaltungsgericht aus prozessualen Erwägungen noch nicht zur Sache entschieden hat - das erstinstanzliche Vorbringen mit zu berücksichtigen und daher das Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO als erfüllt anzusehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 -, NVwZ-RR 2008, 747).
  • OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20

    Konkurrierende Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen

    Leitsatz 2 und 9; für den Fall eines erstinstanzlich als unzulässig abgelehnten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 - NVwZ-RR 2008, 747 = juris, hier insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18

    Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee

    Soweit die Beschwerdegegnerin in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des beschließenden Oberverwaltungsgerichtes (Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 - und vom 28. Juni 2011 - 4 M 130/10 -, beide juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 8. August 2006 - 11 CE 05.2152 -, juris) verweist, wonach der Beschwerdeführer unter den strengen Anforderungen des § 146 Abs. 4 VwGO den gesamten Streitstoff zumindest substantiiert reflektieren und einen hierzu korrespondierenden Sachantrag stellen müsse, verkennt sie die mangelnde Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Verfahren.
  • OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13

    Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht;

    Dies kann ggf. eine Wiederholung des bzw. eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche(n) Vorbringen(s) erforderlich machen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.5.2008, NVwZ-RR 2008, 747, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 8.8.2006, 11 CE 05.2152, juris Rn. 8; OVG Greifswald, Beschl. v. 7.9.2006, 2 M 36/06, juris Rn. 4; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 78; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 A 660/15

    Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; verfrühter Widerspruch ; Bekanntgabe;

    Entgegen dem Zulassungsvorbringen des Klägers hing die Zulässigkeit seines Nachbarwiderspruchs nicht von einer ihm gegenüber bewirkten Bekanntgabe, sondern nur davon ab, dass eine Bekanntgabe der Baugenehmigung vor Erhebung des Widerspruchs überhaupt erfolgte (OVG LSA, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris Rn. 3; Kopp/Schenke a. a. O., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2012 - 11 ME 420/11

    Möglichkeit der Verwirkung des Rechts zum Verlangen der Fortsetzung eines nach §

    Ist - wie hier - der Antrag nach § 80 VwGO vom Verwaltungsgericht bereits als unzulässig abgelehnt worden, erfordert § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO daher nicht nur die Darlegung, warum der Antrag entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts zulässig sei, sondern auch Ausführungen dazu, warum er begründet sei (vgl. nur Kuhlmann, in: Wysk (Hrsg.), VwGO, § 146, Rn. 26; OVG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 27.5.2008 - 2 M 72/08 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18

    Duldungsverfügung; Gewerbeuntersagung; Rechtsmittelbelehrung; Versiegelung;

    Eine ordnungsgemäße Begründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den Darlegungen des Beschwerdeführers die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit seiner Abänderung oder Aufhebung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 -, NVwZ-RR 2008, 747; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 -, NVwZ-RR 2014, 494).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 775/14

    Diplomstudiengang Umweltingenieurwesen und Verfahrenstechnik an der

    Ist der Widerspruchsbescheid aber weder dem Kläger als Betroffenen noch einem Dritten i.S. von § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i.V.m. § 41 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekannt gegeben worden, sondern allein in dem Machtbereich des Beklagten verblieben, so handelt es sich nicht um einen nach § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 1 VwVfG rechtlich wirksam gewordenen Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127/84 -, juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 65/11 R -, juris Rn. 26; OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris Rn. 3; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 35 Rn. 20; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 41 Rn. 15) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - 4 M 130/10

    Begründungserfordernis bei Einlegung einer Beschwerde

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20

    Abschiebung; Anordnung; Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung; Ausweisung; Beschwerde;

  • OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15

    Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2013 - 14 B 528/13

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung i.R.d. Erlasses des Bescheids zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2022 - 2 M 96/22

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen

  • VG Cottbus, 30.06.2020 - 6 L 485/19
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